Vermögensübergabe


Ob Erbschaft oder Vermögensübergabe: Zur Absicherung aller Beteiligten ist es wichtig, sich mit den steuerlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen zu beschäftigen.

Vermögensübergabe
Wird eine Vermögensübergabe rechtzeitig geplant, können erhebliche Steuereinsparungen erzielt werden. Ich berate und betreue Sie individuell und gehe dabei umfassend auf Ihre persönlichen Vorstellungen ein – sowohl als Übergeber, als auch als Übernehmer. Familien begleite ich bei der Vermögensübergabe und berate dabei den Vermögensübergeber bezüglich seiner wirtschaftlichen und rechtlichen Absicherung, zum Beispiel Wohnrecht, Leibrente, Nießbrauch etc. Ich helfe Ihnen bei der steuerlich optimalen Übertragung Ihres Vermögens – steuerlich optimal sowohl für den Übergeber, als auch den Übernehmer. Ich analysiere Ihre ganz persönliche Situation und zeige Ihnen die besten Wege zur Vermögensübertragung.

Das kann ich für Sie tun:

  • Beratung über eine steueroptimierte Vermögensaufteilung
  • Erstellung der Erbschaftssteuererklärung
  • Beratung bei Grundstückschenkungen
  • Prüfung von Testamenten, Erbverträgen und Schenkungsversprechen auf steuer-rechtliche Auswirkungen
  • Planung der privaten und betrieblichen Erbfolge
  • Steuerkonzepte zur vorweggenommenen Erbfolge

Erbschaften
Im Falle einer Erbschaft bewerte ich Ihr ererbtes Vermögen und errechne für Sie die zu zahlende Erbschaftssteuer – unter Berücksichtigung aller Freibeträge und Steuersätze. Sollte das Finanzamt anderer Auffassung sein und zum Beispiel den Erbwert anders einschätzen, vertrete ich Sie in einem eventuell nötigen Einspruchs- oder Finanzgerichtsverfahren.