Lohnabrechnung


Nichts ist so beständig wie der Wandel
Dies gilt besonders für das Gebiet der Lohnabrechnung. Denn hier kommen nicht nur das Lohnsteuerrecht, sondern auch Aspekte des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts zum Tragen. Beständige Weiterbildung ist in diesem Bereich deshalb die Grundvoraussetzung für eine korrekte und professionelle Abwicklung. Doch vielen Unternehmer ist die Lohnabrechnung zu aufwändig, da sie einen hohen administrativen Aufwand mit sich bringt.

Externe Gehaltsabrechnung – Ihre Vorteile:
In der Kanzlei Stockum haben Sie einen erfahrenen Partner und Experten für Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Durch meine genaue Kenntniss der rechtlichen Lage kann ich die aktuellen Regeln beachten und erforderliche Änderungen rasch umsetzen. Verlassen Sie sich auf eine zuverlässige Lohn- und Gehaltsabrechnung für Ihre Mitarbeiter. Ihr Vorteil: Mehr Freiraum für andere Aufgaben, schnelle Verfügbarkeit aktueller Daten und Auswertungen, sichere und korrekte Abrechnung.

Das kann ich für Sie tun:

  • Erledigung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung mit allen Bezügen und Abgaben
  • Abrechnung von Überstunden, Reisekosten und mehr.
  • Berechnung von Bezugsansprüchen bei Ein- und Austritt, Karenz, Mutterschutz, Krankheit und Urlaubsersatzleistungen
  • An- und Abmeldung sowie Änderungsmeldungen bei der Krankenkasse
  • Berechnung der laufenden Lohnabgaben
  • Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankengeld
  • Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Übernahme der Korrespondenz mit Krankenkasse, Finanzamt und Gemeinden
  • Versand der Nettoabrechungen direkt an die Privatadresse Ihrer Angestellten

Gerne berate ich Sie auch im Hinblick auf:

  • die optimale Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
  • steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen.